Fallaufbereitung für Kanzleien im Arzthaftungsrecht

Nehmen Sie das Mandat an, das Sie sonst ablehnen müssten.

Wir machen aus 400 bis 1.500 Seiten Behandlungsakte eine Chronologie, in der jede Zeile ihre Fundstelle trägt. Lücken und Widersprüche werden benannt, nicht überbrückt. Sie führen den Fall, wir liefern die Faktengrundlage.

Ersteinschätzung, 290 Euro · kontakt@medizinrechts-analyse.de · 0201 8909 0850

Keine Rechtsdienstleistung, kein medizinisches Gutachten. Die Bewertung liegt bei Ihnen.

Teil B
Chronologische Rekonstruktion
Blatt 14 / 41
Datum
Dokumentierter Vorgang
Fundstelle
17.02.
S. 214
20.02.
S. 302
21.02.
S. 318
22.02.
S. 355
Doppelt geprüft Anonymisierte Musterdarstellung
Abbildung: schematisierter Auszug, keine echten Patientendaten
Die Musterakte

Prüfen Sie das Format, bevor Sie uns eine Akte anvertrauen.

Die Musterakte zeigt an einem realen, abgeschlossenen und vollständig anonymisierten Fall, was Sie bekommen: Bilddatensichtung, Chronologie mit Fundstellenspalte, Zusammenführung von Lücken und Widersprüchen, fachliche Einordnung mit Quellen. 18 Seiten. Kein Formular, keine Adresse, kein Rückruf.

Musterakte als PDF öffnen

Musterakte – Seite 1 (Deckblatt) Musterakte – Seite 2 Musterakte – Seite 3 (Teil A) Musterakte – Seite 4

Vorschau: Seiten 1 bis 4 von 18. Das vollständige PDF öffnet sich mit einem Klick.

Was Sie in zwei Minuten prüfen können
  1. Das Format. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, durchgehende Seitenzählung. Zitierfähig, so wie Sie es in den Schriftsatz übernehmen.
  2. Die Fundstellenspalte. Rechts neben jedem Eintrag steht die Seite der Originalakte. Schlagen Sie eine Angabe nach und vergleichen Sie.
  3. Die vier Teile A bis D. Bilddaten, Chronologie, Lücken und Widersprüche, fachliche Einordnung mit Quellen — jeder Teil einzeln verwendbar.

Die Skizze kostet nichts und verlangt keine Mandantenakte: Sie beschreiben den Fall in drei bis fünf Sätzen, wir sagen Ihnen, was sich daraus aufbereiten lässt.

Der erste Schritt

Die Annahmeentscheidung, bevor Sie sich einarbeiten. 290 Euro.

  1. Was Sie schicken Bis zu 50 Seiten: in der Regel Entlassbriefe, Befunde und den Schriftwechsel mit der Klinik. Eine vollständige Akte ist dafür nicht nötig.
  2. Was Sie bekommen Eine strukturierte Kurzübersicht: Ist die Akte vollständig? Welche Stellen fallen auf, jeweils mit Seitenangabe? Was fehlt, um den Fall zu beurteilen? Damit entscheiden Sie über die Annahme, ohne eine Stunde eigener Sichtung.
  3. Preis 290 Euro, Endpreis nach § 19 UStG. Der Betrag wird auf eine anschließende Rekonstruktion voll angerechnet. Ergebnis innerhalb von fünf Werktagen nach Akteneingang.
  4. Zahlung, danach erst der Upload Sie zahlen online. Unmittelbar danach bekommen Sie den verschlüsselten Übermittlungsweg. Behandlungsunterlagen niemals per E-Mail — dieser Weg steht nicht zur Verfügung.
  5. Auftragsverarbeitungsvertrag Liegt unterschriftsbereit vor und wird auf Anforderung sofort zugeschickt: AV-Vertrag anfordern.
Wer dahinter steht

Christian Leitzbach ist Analytiker. Er findet in unsortierten Unterlagen die Ordnung, in der sichtbar wird, was fehlt. Er bereitet medizinische Unterlagen so auf, dass daraus eine belastbare Chronologie mit Fundstellen wird; die rechtliche Bewertung liegt bei der Kanzlei.

Der Grund ist ein eigener Fall. Ein Verfahren vor Landgericht und Oberlandesgericht ging verloren, weil der gerichtliche Sachverständige die Bildaufnahmen nie erhalten hatte. Jahre später wurde aus fünf Datenträgern rekonstruiert, was der Akte gefehlt hatte: 47 eindeutige Aufnahmen und eine Lücke von dreieinhalb Monaten, in der kein einziges Bild existiert. Diese Lücke steht heute in einem radiologischen Feststellungsgutachten, mit Datum, Gerät und Aufnahmezeit.

Das ist die Methode: nicht bewerten, sondern belegen. Jede Zeile der Chronologie trägt ihre Fundstelle. Was nicht dokumentiert ist, wird als Lücke benannt, nicht als Vorwurf.

Buchumschlag: Vom Patienten zum Gegner auf Augenhöhe, Christian Leitzbach

Aus dieser Arbeit ist ein Buch entstanden: „Vom Patienten zum Gegner auf Augenhöhe“, Petrus Medical 2026, ISBN 978-3-6967-3115-1, 110 Seiten, 14,90 Euro.

Was Sie bekommen

Vier Teile. Ein Arbeitsdokument, aus dem Sie zitieren.

ATeil
Bilddaten
Systematische Sichtung aller Bilddatenträger mit dokumentierter Methodik: welche Aufnahme, welches Gerät, welcher Zeitpunkt, welche Dublette. Doppelt geprüft.
BTeil
Chronologie
Der Behandlungsverlauf Tag für Tag aus der Originalakte, jede Zeile mit Seitenverweis. Sie finden jede Stelle in Sekunden wieder.
CTeil
Zusammenführung
Was ist dokumentiert, was fehlt, wo widerspricht die Akte sich selbst. Lücken werden ausgewiesen, nicht überbrückt.
DTeil
Einordnung
Die dokumentierten Fakten neben den einschlägigen Leitlinien und der Fachliteratur, mit vollständigem Quellenverzeichnis. Ohne Bewertung eines Behandlungsfehlers.

Geliefert als durchsuchbares PDF mit Fundstellenverzeichnis, bereit für Schriftsatz, Beweisantrag und Gutachtenauftrag.

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Ablauf

Vier Schritte.

01

Auftrag und Übermittlung.

Nach Auftragsklärung erhalten Sie den Zugang zum verschlüsselten Transferbereich. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag liegt unterschriftsbereit vor. Keine Patientendaten per E-Mail.

02

Sichtung und Rückfrage.

Wir prüfen Umfang und Vollständigkeit: Seitenzahl, Bilddaten, fehlende Zeiträume. Offene Punkte werden benannt.

03

Festpreis.

Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit Liefertermin. Kein Stundenrisiko, keine Nachforderung.

04

Lieferung.

Durchsuchbares PDF im Download-Bereich, mit Fundstellenverzeichnis und Prüfprotokoll.

Was „geprüft" hier bedeutet. In der zuletzt aufbereiteten Akte über 1.131 Seiten wurden 676 Zahlen einzeln am Seitenbild nachgesehen — nicht in der Texterkennung, sondern im Bild der Originalseite. 269 davon waren falsch erfasst. Kalium 44 statt 4,4 mmol/l. Kreatinin 7,47 statt 1,47. Hämoglobin 99 statt 9,9 g/dl.

Eine einzige solche Zahl in einem Schriftsatz erledigt die gesamte Wertetabelle, wenn die Gegenseite sie vorliest. Das ist der Grund für den Aufwand.

Preise

Ihre Kanzlei trägt kein Kostenrisiko.

Die Ersteinschätzung ist Ihre Annahmeentscheidung. Die Rekonstruktion rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Mandantschaft ab. Endpreise, keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG. Jedes Angebot ist ein Festpreis.

Online buchbar

Ersteinschätzung

290 Euro
Umfang
bis 50 Seiten
Zahlung
online, sofort
Liefertermin
fünf Werktage nach Akteneingang
Anrechnung
wird bei anschließender Rekonstruktion voll angerechnet
Beauftragen

Fallrekonstruktion klein

690 Euro
Umfang
Akten von 51 bis 150 Seiten, Teil B und C
Zahlung
50 % Anzahlung, Rest bei Lieferung
Liefertermin
im Angebot
Anrechnung
eine vorausgegangene Ersteinschätzung wird abgezogen
Anfragen

Fallrekonstruktion kompakt

1.400 Euro
Umfang
Akten von 151 bis 300 Seiten, Teil B und C
Zahlung
50 % Anzahlung, Rest bei Lieferung
Anrechnung
eine vorausgegangene Ersteinschätzung wird abgezogen
Liefertermin
im Angebot
Anfragen

Vollrekonstruktion

ab 2.400 Euro Festpreis nach Sichtung
Umfang
Teil A bis D, mit Bilddaten
Zahlung
auf Rechnung
Liefertermin
im Angebot
Angebot anfordern

Wer zahlt? Die Ersteinschätzung ist Ihre Annahmeentscheidung, sie zahlen Sie. Die Rekonstruktion ist Teil des Mandats: Auf Wunsch stellen wir der Mandantschaft direkt Rechnung. Sie bleiben Auftraggeber der Aufbereitung.

Größere Bestände, Eilfälle, laufende Zusammenarbeit: Konditionen auf Anfrage.

Fragen

Klar beantwortet, bevor Sie fragen müssen.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Wir leisten Dokumentenanalyse, Strukturierung und Fundstellennachweis. Ob und wie Ansprüche geltend gemacht werden, bewerten und entscheiden Sie.

Ersetzt das ein Sachverständigengutachten?

Nein, es bereitet es vor. Der Sachverständige bekommt eine vollständige, chronologisch geordnete Faktengrundlage mit Fundstellen. Das verkürzt die Begutachtung und schärft die Beweisfragen.

Was, wenn die Akte unvollständig ist?

Dann steht es in der Akte, mit Beleg: fehlende Zeiträume, fehlende Dokumentklassen, Widersprüche. Lücken sind oft der Kern des Falls. Sie werden ausgewiesen, nicht überspielt.

Wie werden die Daten geschützt?

Behandlungsunterlagen sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Übermittlung nur verschlüsselt, Verarbeitung auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags, Löschung nach Abschluss gemäß Datenschutzerklärung. Keine Nennung von Fällen oder Namen Dritter.

Für wen ist das Angebot?

Für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht, Kanzleien mit Arzthaftungsmandaten und Einzelanwälte, die solche Mandate annehmen wollen, ohne an der Aktenmasse zu scheitern. Wir arbeiten für Kanzleien. Privatpersonen finden das passende Angebot unter petrus-medical.de.

Kontakt

Drei Sätze genügen.

Aktenumfang, Behandlungszeitraum, was Sie brauchen. Antwort innerhalb eines Werktags.

kontakt@medizinrechts-analyse.de · 0201 8909 0850

Keine Patientendaten über dieses Formular.