Wir machen aus 400 bis 1.500 Seiten Behandlungsakte eine Chronologie, in der jede Zeile ihre Fundstelle trägt. Lücken und Widersprüche werden benannt, nicht überbrückt. Sie führen den Fall, wir liefern die Faktengrundlage.
Ersteinschätzung, 290 Euro · kontakt@medizinrechts-analyse.de · 0201 8909 0850
Keine Rechtsdienstleistung, kein medizinisches Gutachten. Die Bewertung liegt bei Ihnen.
Die Musterakte zeigt an einem realen, abgeschlossenen und vollständig anonymisierten Fall, was Sie bekommen: Bilddatensichtung, Chronologie mit Fundstellenspalte, Zusammenführung von Lücken und Widersprüchen, fachliche Einordnung mit Quellen. 18 Seiten. Kein Formular, keine Adresse, kein Rückruf.
Vorschau: Seiten 1 bis 4 von 18. Das vollständige PDF öffnet sich mit einem Klick.
Die Skizze kostet nichts und verlangt keine Mandantenakte: Sie beschreiben den Fall in drei bis fünf Sätzen, wir sagen Ihnen, was sich daraus aufbereiten lässt.
Christian Leitzbach ist Analytiker. Er findet in unsortierten Unterlagen die Ordnung, in der sichtbar wird, was fehlt. Er bereitet medizinische Unterlagen so auf, dass daraus eine belastbare Chronologie mit Fundstellen wird; die rechtliche Bewertung liegt bei der Kanzlei.
Der Grund ist ein eigener Fall. Ein Verfahren vor Landgericht und Oberlandesgericht ging verloren, weil der gerichtliche Sachverständige die Bildaufnahmen nie erhalten hatte. Jahre später wurde aus fünf Datenträgern rekonstruiert, was der Akte gefehlt hatte: 47 eindeutige Aufnahmen und eine Lücke von dreieinhalb Monaten, in der kein einziges Bild existiert. Diese Lücke steht heute in einem radiologischen Feststellungsgutachten, mit Datum, Gerät und Aufnahmezeit.
Das ist die Methode: nicht bewerten, sondern belegen. Jede Zeile der Chronologie trägt ihre Fundstelle. Was nicht dokumentiert ist, wird als Lücke benannt, nicht als Vorwurf.
Aus dieser Arbeit ist ein Buch entstanden: „Vom Patienten zum Gegner auf Augenhöhe“, Petrus Medical 2026, ISBN 978-3-6967-3115-1, 110 Seiten, 14,90 Euro.
Geliefert als durchsuchbares PDF mit Fundstellenverzeichnis, bereit für Schriftsatz, Beweisantrag und Gutachtenauftrag.
Musterakte als PDF öffnenNach Auftragsklärung erhalten Sie den Zugang zum verschlüsselten Transferbereich. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag liegt unterschriftsbereit vor. Keine Patientendaten per E-Mail.
Wir prüfen Umfang und Vollständigkeit: Seitenzahl, Bilddaten, fehlende Zeiträume. Offene Punkte werden benannt.
Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit Liefertermin. Kein Stundenrisiko, keine Nachforderung.
Durchsuchbares PDF im Download-Bereich, mit Fundstellenverzeichnis und Prüfprotokoll.
Was „geprüft" hier bedeutet. In der zuletzt aufbereiteten Akte über 1.131 Seiten wurden 676 Zahlen einzeln am Seitenbild nachgesehen — nicht in der Texterkennung, sondern im Bild der Originalseite. 269 davon waren falsch erfasst. Kalium 44 statt 4,4 mmol/l. Kreatinin 7,47 statt 1,47. Hämoglobin 99 statt 9,9 g/dl.
Eine einzige solche Zahl in einem Schriftsatz erledigt die gesamte Wertetabelle, wenn die Gegenseite sie vorliest. Das ist der Grund für den Aufwand.
Die Ersteinschätzung ist Ihre Annahmeentscheidung. Die Rekonstruktion rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Mandantschaft ab. Endpreise, keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG. Jedes Angebot ist ein Festpreis.
Wer zahlt? Die Ersteinschätzung ist Ihre Annahmeentscheidung, sie zahlen Sie. Die Rekonstruktion ist Teil des Mandats: Auf Wunsch stellen wir der Mandantschaft direkt Rechnung. Sie bleiben Auftraggeber der Aufbereitung.
Größere Bestände, Eilfälle, laufende Zusammenarbeit: Konditionen auf Anfrage.
Nein. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Wir leisten Dokumentenanalyse, Strukturierung und Fundstellennachweis. Ob und wie Ansprüche geltend gemacht werden, bewerten und entscheiden Sie.
Nein, es bereitet es vor. Der Sachverständige bekommt eine vollständige, chronologisch geordnete Faktengrundlage mit Fundstellen. Das verkürzt die Begutachtung und schärft die Beweisfragen.
Dann steht es in der Akte, mit Beleg: fehlende Zeiträume, fehlende Dokumentklassen, Widersprüche. Lücken sind oft der Kern des Falls. Sie werden ausgewiesen, nicht überspielt.
Behandlungsunterlagen sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Übermittlung nur verschlüsselt, Verarbeitung auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags, Löschung nach Abschluss gemäß Datenschutzerklärung. Keine Nennung von Fällen oder Namen Dritter.
Für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht, Kanzleien mit Arzthaftungsmandaten und Einzelanwälte, die solche Mandate annehmen wollen, ohne an der Aktenmasse zu scheitern. Wir arbeiten für Kanzleien. Privatpersonen finden das passende Angebot unter petrus-medical.de.
Aktenumfang, Behandlungszeitraum, was Sie brauchen. Antwort innerhalb eines Werktags.
Keine Patientendaten über dieses Formular.